Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Rocha Gebäudeservice GbR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Reinigungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie schriftlich anerkannt werden.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. Leistungsverzeichnis. Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und vergütet.

§ 4 Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Wasser und Strom in angemessenem Umfang unentgeltlich zur Verfügung und sorgt für einen ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Räumen und Flächen.

§ 6 Ausführung

Der Auftragnehmer bestimmt Zeit und Reihenfolge der Ausführung unter Berücksichtigung der Wünsche des Auftraggebers. Für die eingesetzten Mitarbeitenden besteht Versicherungsschutz.

§ 7 Mängelrügen

Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung in Textform anzuzeigen. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

§ 8 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht.

§ 9 Kündigung

Dauerreinigungsverträge können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.